Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rechte und Pflichten der Schülerin
Die Schülerin hat die Möglichkeit während der Vertragsdauer sämtliche dem Training dienende Einrichtungen im Rahmen der Öffnungszeiten zu benutzen. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungsangebotes behalten wir uns vor. Die Rechte der Schülerin aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar!
Die Schülerin verpflichtet sich zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit sämtlichen Einrichtungen des Studios.
Sachbeschädigungen jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten und der Nutzung der Einrichtung und Geräte entstehen, werden grundsätzlich auf Kosten des Verursachers behoben! Bei groben Verstößen der Hausordnung behält sich Poledance-Leipzig vor, ein Hausverbot zu erteilen.
Dies entbindet nicht von Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Im gesamten Poledance-Leipzig-Studio besteht Rauchverbot.
Alkoholisierte und unter Drogen sowie Medikamenten stehende Personen sind vom Training ausgeschlossen.
2. Gesundheit der Schülerin
Die Schülerin versichert, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Training bestehen und sie an keinen Anzeichen von corona-typischen Symptomen leidet und in den letzten 14 Tagen gelitten hat. Vor Trainingsbeginn wird ein ärztlicher Gesundheitscheck empfohlen.
Sollte die Schülerin während der Dauer der Vereinbarung derart langfristig erkranken, dass eine Unterbrechung des Trainings notwendig wird, so kann für die Dauer ab einem Monat im beiderseitigen Einvernehmen eine Ruhezeit für den jeweiligen Zeitraum gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem sich die Dauer der Erkrankung ergibt.
In dieser Zeit wird der Mitgliedsbeitrag ausgesetzt und der Vertrag verlängert sich um die jeweilige gewährte Ruhezeit.
Rückwirkend können Atteste nicht berücksichtigt werden!
3. Mitgliedschaft / Kursanmeldung und Teilnahme
Die Mitgliedschaft ruht beitragsfrei bei angezeigter und bescheinigter Krankheit ab 4 Wochen und bei angezeigter bescheinigter Schwangerschaft.
Bei Umzug der Schülerin nach einem Ort, der mehr als 25 km vom Studio entfernt liegt, besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ein schriftlicher Nachweis der Meldebehörde ist vorzulegen.
Bei wiederholtem groben Verstoß gegen die Weisung des Personals oder gegen die Hausordnung ist Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Eine Erstattung etwaiger vorab gezahlter Beiträge erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Kursanmeldung erfolgt online über unser SuperSaas-System. Gebuchte Kurse können nur bis 24 Stunden vor Kursbeginn storniert werden, ansonsten verfallen diese ohne eine Nachholmöglichkeit. Bei Nichterscheinen zum gebuchten Kurs ohne fristgerechtes Austragen wird kein Nachholetermin angeboten. Die Kursteilnahme verfällt somit. Eine nicht fristgerechte Absage oder Nichterscheinen zum Kurs entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
3.1. Junggesellinnenabschiede
Nach Bestätigung der Buchung von Junggesellinnenabschieden ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich. Die Anzahlung wird auch im Falle einer Krankheit nicht zurückerstattet, hier kann lediglich der private Versicherungsschutz der buchenden Person tragen.
3.2. Gruppentraining
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl z.B. durch Krankheit von Kursteilnehmern nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, den Kurs ausfallen zu lassen (ein kostenfreier Nachholetermin wird selbstverständlich angeboten) oder den Unterricht zu verkürzen (bei bis 2 Person auf 60 min.)
4. Zahlungsweise
Die Zahlung des Gesamtbetrages erfolgt als monatliche Vorauszahlung entweder in bar oder per Paypal an info@poledance-leipzig.de oder per Konto-Überweisung an Josefine Köhler (Poledance-Leipzig).
Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Kommt das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig.
Ungeachtet dessen kann Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) die Trainingsvereinbarung kündigen, wenn das Mitglied mit mehr als zwei Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat die Schülerin Schadenersatz in Höhe aller Beiträge bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu zahlen. Eine Einziehung auf dem Rechtsweg auf Kosten der Schülerin kann eingefordert werden.
Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) behält sich vor, der Schülerin bei Zahlungsverzug den Zugang zum Studio bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu verwehren. Eine Änderung der Kontaktdaten sowie der Bankverbindung sind Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) unverzüglich mitzuteilen.
Vorübergehende verschuldete oder unverschuldete Krankheiten oder Verletzungen der Schülerin oder sonstige persönliche Verhinderungen an der Trainingsteilnahme bzw. die damit verbundene Nichtinanspruchnahme aller zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Leistungen von Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) entbinden nicht von der monatlichen Beitragszahlung.
5. Laufzeit
Bei Abschluss eines Vertrages gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Wird dieser nicht fristgerecht gekündigt, läuft dieser automatisch weiter. Es gilt Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages als vereinbart, andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils weitere 3 Monate. Bei Teilnahme am Unterricht mit 5-er und 10-er Karten sind diese innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb aufzubrauchen.
6. Haftungsausschluss
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) haftet nicht für Verletzungen und entstandene Schäden der Schülerin während des Gebrauches der Einrichtung bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistung.
Festgestellte Mängel während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten und vor oder während der Benutzung der Einrichtungen und Geräte, die Schäden der Gesundheit nicht ausschließen, sind unverzüglich dem Studiopersonal von Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) anzuzeigen.
Desgleichen haftet Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) nicht bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegen-ständen, Kreditkarten oder Geld. Der Schülerin stehen hierfür abschließbare Spinte in der Umkleide zur Verfügung.
Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) behält sich vor, wiederholte grobe Verstöße im Trainingsbetrieb bzw. gegen die Hausordnung mit Sperrzeiten oder Hausverbot zu ahnden. Bei Hausverbot kann der gesamte, noch zu zahlende Beitrag eingefordert werden.
Wird es Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat unmöglich, die vereinbarten Leistungen bzw. dafür Ersatzleistungen unter zumutbaren Umständen zu erbringen, ist ihre Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Minderjährigkeit der Schülerin ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für einen Vertragsabschluss erforderlich. Ist die erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgt, so haften diese für die Beitragspflicht und die Einhaltung der weiteren Bedingungen der Trainingsvereinbarung.
7. Allgemeine Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem eventuellen Rechtsnachfolger des Studios bindend.
Die Schülerin bestätigt, eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten zu haben und erkennt mit Ihrer Unterschrift die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung von Josefine Köhler (Poledance-Leipzig) an.
Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Leipzig.